Rb. Uwe Schmidt


Es werden tagtäglich Entscheidungen getroffen, mit denen man nicht einverstanden ist:
Jeder hat ein Recht darauf, dass die Entscheidungen mit dem Gesetz im Einklang stehen und wirtschaftlich und sozial vertretbar sind. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, dass es für diese Fälle einen besonderen Rechtsschutz gibt:
Das Widerspruchsverfahren und das sozialgerichtliche Verfahren.

In beiden Verfahren können Sie sich durch mich vertreten lassen.
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