Rb. Uwe Schmidt
-
Rentenberater, zugelassen auf den Gebieten der
gesetzlichen Renten-, Unfall-,
Kranken- und Pflegeversicherung
sowie des sozialen Entschädigungs- und
Schwerbehindertenrechts
-
Prozessvertretung vor den Sozialgerichten
-
Dozent für öffentliches Recht
(Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung NRW)
-
Autor "Meine Rentenversicherung"(Asgard-Verlag)
Es werden tagtäglich Entscheidungen getroffen, mit denen man nicht einverstanden ist:
- Mein Rentenantrag ist abgelehnt worden,
- meine Erwerbsminderung ist nicht anerkannt worden,
- die Höhe meiner Rente ist fehlerhaft,
- die Anrechnung meiner rentenrechtlichen Zeiten ist unvollständig,
- der Beginn meiner Rente ist falsch,
- die Anrechnung meines nebenher erzielten Einkommens ist nicht gerechtfertigt,
- meine Rente wird nicht mehr gezahlt, ich soll Geldbeträge zurückzahlen.
Jeder hat ein Recht darauf, dass die Entscheidungen mit dem Gesetz im Einklang stehen und wirtschaftlich und sozial vertretbar sind.
Deshalb ist es wichtig, zu wissen, dass es für diese Fälle einen besonderen Rechtsschutz gibt:
Das Widerspruchsverfahren und das sozialgerichtliche Verfahren.
In beiden Verfahren können Sie sich durch mich vertreten lassen.