Rb. Uwe Schmidt


Im folgenden finden Sie eine Datei über die Höhe
einer Altersrente.

Sie können Sie hier herunterladen.

Für andere Rentenarten gelten folgende Werte:

Rente wegen
voller Erwerbsminderung
100 %
 
Renten wegen
teilweiser Erwerbsminderung
50 %
 
Große Witwen-/Witwerrente 55 %
Ist die Ehe vor dem 1.1.2002
geschlossen worden und mindestens
ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren.
60 %
 
kleine Witwen-/Witwerrente 25 %
 
(Die Witwen-/Witwerrenten erhöhen sich
um Zuschläge für die Erziehung von Kindern.)
 
www.rentenberatung-schmidt.de