Im folgenden finden Sie eine Datei über die Höhe
einer Altersrente.
Sie können Sie hier herunterladen.
Für andere Rentenarten gelten folgende Werte:
Rente wegen voller Erwerbsminderung |
100 % |
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung |
50 % |
Große Witwen-/Witwerrente | 55 % |
Ist die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen worden und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren. |
60 % |
kleine Witwen-/Witwerrente | 25 % |
(Die Witwen-/Witwerrenten erhöhen sich um Zuschläge für die Erziehung von Kindern.) |